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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG   

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https://dejure.org/2015,29628
OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG (https://dejure.org/2015,29628)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG (https://dejure.org/2015,29628)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 8 A 10833/15.OVG (https://dejure.org/2015,29628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugänglichkeit zum geplanten Gebäude des Baugrundstücks als Voraussetzung zur Einhaltung des Erfordernisses der gesicherten Erschließung; Erschließungsbedarf einer Garage im Bezug auf das Bauvorhaben

  • esovgrp.de

    BauGB § 30,BauGB § ... 30 Abs 1,BauGB § 34,BauGB § 34 Abs 1,BauGB § 34 Abs 1 S 1,BauGB § 35,BauGB § 35 Abs 1,VwGO § 124,VwGO § 124 Abs 2,VwGO § 124 Abs 2 Nr 1,VwGO § 124 Abs 2 Nr 2,VwGO § 124 Abs 2 Nr 3,VwGO § 124 Abs 2 Nr 4
    Abstandsfläche, Baugrundstück, Baurecht, Bauvorhaben, Berufung, Berufungszulassung, Erschließung, Erschließung des Baugrundstücks, Erschließung des Bauvorhabens, Garage, Garagengebäude, Gras, Grasweg, Grundstück, Grundstücksgrenze, Verwaltungsprozessrecht, Weg, Widmung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Berufungszulassung; Erschließung; Erschließung des Baugrundstücks; Erschließung des Bauvorhabens; Garage; Garagengebäude; Verwaltungsproessrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Garage muss weg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Illegale Autogarage muss beseitigt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beseitigungsverfügung für ungenehmigte und baurechtswidrige Garage nicht zu beanstanden - Gebäude verstößt gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften zu Abstandsflächen und Brandschutz

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Garage "für landwirtschaftliche Fahrzeuge" darf nicht ohne Anbindung an das öffentliche Straßennetz errichtet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 93
  • DÖV 2016, 186
  • ZfBR 2016, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90

    Fischzuchtanstalt im Außenbereich - Gesicherte Erschließung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile]; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).

    Dass auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung von einem vorhabenbezogenen und nicht bloß grundstücksbezogenen Erschließungserfordernis ausgeht, ist bereits oben unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 - (BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5) ausgeführt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 1348/09

    Verweigerung einer Baugenehmigung zur Verbindung zwei freistehender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile]; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Würde der mit dem Bauvorhaben verfolgte Nutzungszweck offen bleiben, könnte eine bestandskräftig erteilte Erlaubnis zur Errichtung einer "Garage für landwirtschaftliche Fahrzeuge" auf dem rückwärtigen Teil des Hausgrundstücks nämlich als Grundlage für die Forderung nach einem Notwegerecht dienen (vgl. zu dieser Rechtsfolge einer bestandskräftigen Baugenehmigung: BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282 und juris, Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Das zuletzt zitierte Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59/89 - (NVwZ 1991, 1090) betrifft das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein eines Baugrundstücks und behandelt deshalb ebenfalls nicht die hier entscheidungserhebliche Frage nach dem vorhabenbezogenen Erschließungserfordernis.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Das Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 - (NJW 1975, 402 und juris) beschäftigt sich lediglich mit der Frage, wann die allgemeine Erschließungspflicht der Gemeinde sich zu einer aktuellen Pflicht verdichtet, was im Fall wegen der Erreichbarkeit von Reihenhausgrundstücken über Wohnwege abgelehnt worden ist (vgl. juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Der Beschluss vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 - (NVwZ 1992, 974) beschäftigt sich lediglich mit der - als nicht entscheidungserheblich bewerteten - Frage, ob ein Wohngrundstück über einen nicht befahrbaren Treppenweg ausreichend erschlossen ist, spricht also die hier entscheidungserhebliche Frage nach dem Erschließungserfordernis für Teilflächen nicht an.
  • VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile]; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Die Kriterien für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich sind in verallgemeinerungsfähiger Art und Weise geklärt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, NVwZ 2012, 1631; Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, BauR 2000, 1310) und im Übrigen nicht entscheidungserheblich.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15
    Die Kriterien für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich sind in verallgemeinerungsfähiger Art und Weise geklärt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, NVwZ 2012, 1631; Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, BauR 2000, 1310) und im Übrigen nicht entscheidungserheblich.
  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Hierbei reicht grundsätzlich die Erschließung aus, die der jeweilige Innenbereich aufweist (BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 2 ZB 12.1742 - juris R. 7; vgl. auch: VG München, B.v. 5.7.2018 - M 9 SN 18.1433 - BeckRS 2018, 14320 Rn. 23 m.w.N., wonach hinreichend der Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sein soll, a.A. OVG RhPf, B.v. 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG - Ls 1 und juris Rn 9 m.w.N., wonach nicht allein die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des geplanten Gebäudes ausschlaggebend ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11789/19

    Bauantrag; Baumwurfgefahr; abwassertechnische Erschließung; Stellplätze

    Da sich das Erfordernis der gesicherten wegemäßigen Erschließung nicht allein auf die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern des geplanten Gebäudes oder auch des jeweiligen Stellplatzes bezieht (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2015 - 8 A 10833/15.OVG -, juris, Rn. 9 ff.), hatte das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden, dass bei dieser Anordnung der Stellplätze P1 bis P4 das Erfordernis der Erreichbarkeit nach § 47 Abs. 6 LBauO insoweit nicht erfüllt wäre.
  • VG Köln, 14.02.2022 - 8 K 3300/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, juris, Rn. 5; Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 B 20.10 -, juris, Rn. 3; OVG RLP, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 8 A 10833/15.OVG -, beck-online, Rn. 9 f.; VG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 23 L 806/15 -, juris, Rn. 18.

    vgl. OVG RLP, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 8 A 10833/15 -, juris, Rn. 9, m. w. N.

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 ZB 15.1897

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vorbescheides (hier: keine wegemäßige Erschließung

    Im Rahmen der wegemäßigen Erschließung kommt es deshalb nicht auf die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern des Vorhabens, hier des geplanten Wohngebäudes an (Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2017, § 34 Rn. 65; OVG Koblenz" B.v. 20.10.2015 - 8 A 10833/15.OVG - juris Rn. 9).
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